Nemetschek AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Di., 25 Feb. 2014 13:50:29
DGAP-PVR: Nemetschek AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


Nemetschek AG 

25.02.2014 13:50

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Herr Prof. Georg Nemetschek, die Nemetschek Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG sowie die Nemetschek Verwaltungs GmbH haben uns am 24. Februar 2014 ergänzend zu den Stimmrechtsmitteilungen vom 2. und 15. Januar 2014 gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:

1. Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von Handelsgewinnen.
 
2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Es ist nicht beabsichtigt, Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten zu erlangen.  
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt.  
Die Einbringung von insgesamt 4.655.732 Aktien der Nemetschek AG durch die Mitglieder der Familie Nemetschek in die Nemetschek Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG sowie der Abschluss eines Poolvertrages zwischen der Nemetschek Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG und Herrn Prof. Georg Nemetschek bzgl. der jeweils gehaltenen Aktien erfolgte im Rahmen eines Konzepts zur Unternehmensnachfolge und diente dazu, zum Wohle der Nemetschek AG eine stabile Aktionärsstruktur zu sichern.
Die Einlage der Aktien in die Nemetschek Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG erfolgte unentgeltlich. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet. Herrn Prof. Georg Nemetschek werden die von der Nemetschek Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG gehaltenen Aktien zugerechnet. Der Nemetschek Verwaltungs GmbH werden als Komplementärin die von der Nemetschek Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG gehaltenen Aktien zugerechnet. Aufgrund des Poolvertrages werden der Nemetschek Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG sowie der Nemetschek Verwaltungs GmbH auch die von Herrn Prof. Georg Nemetschek unmittelbar gehaltenen Aktien zugerechnet.



25.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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