Zurück

SeniVita Social Estate AG plant Verschiebung der Gläubigerversammlung auf den 7. April 2020

März 17, 2020

SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung
SeniVita Social Estate AG plant Verschiebung der Gläubigerversammlung auf den 7. April 2020

17.03.2020 / 20:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


/

SeniVita Social Estate AG, Bayreuth
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß § 17 MAR (Ad hoc Mitteilung)

Stichworte: Finanzielle Restrukturierung

SeniVita Social Estate AG plant Verschiebung der Gläubigerversammlung auf den 7. April 2020

Bayreuth, 17. März 2020 - Aufgrund des bayernweit ausgerufenen Katastrophenfalls und des damit verbundenen Versammlungsverbots infolge der Coronavirus-Krise ist die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) gezwungen, Ort und Zeit der für den 31. März 2020 geplanten Gläubigerversammlung für die Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) zu verändern. Die Gläubigerversammlung soll nun am 7. April 2020 um 12:00 Uhr in Bayreuth stattfinden, die genaue Adresse wird mit der Einladung bekanntgegeben. Aufgrund der Gefährdungslage durch das Coronavirus werden Anleihegläubiger dringend gebeten, nicht vor Ort teilzunehmen, sondern die Versammlung online zu verfolgen. Sie werden bereits im Vorfeld Fragen bei der Gesellschaft einreichen können, die von der SSE AG während der Versammlung oder, soweit möglich, bereits vorab auf ihrer Homepage beantwortet werden.

Möglich ist die Verschiebung durch die erwartete Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen lokalen Behörden. Da jedoch unerwartete Schwierigkeiten nicht ausgeschlossen werden können, fordert die SSE AG die Gläubiger vorsorglich zu einer Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums Samstag, 4. April 2020 um 0:00 Uhr bis Dienstag, 7. April 2020 um 24:00 Uhr auf. Beschlussgegenstand ist die bereits kommunizierte Modifikation der am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fälligen Wandelanleihe, um die Finanzierung der SSE AG und ihrer Tochtergesellschaften sicherzustellen. In der neuen Einladung hat sich die Gesellschaft den mit dem designierten gemeinsamen Vertreter und der FINEXIS S.A. abgestimmten Gegenantrag zu Eigen gemacht und stellt diesen direkt als Beschlussvorschlag zur Wahl.

Die Einladung zur Gläubigerversammlung am 7. April 2020 bzw. die erneute Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung werden in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html veröffentlicht.

Kontakt:
Frank Elsner
Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH
Tel.: 0049 89 99 24 96 30
office@elsner-kommunikation.de


17.03.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this