RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
DGAP-PVR: RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RWE Aktiengesellschaft
05.01.2015 13:54
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die BlackRock, Inc., New York, NY, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
am 24. Dezember 2014 Folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock, Inc. an der RWE AG hat am 22. Dezember
2014 den Schwellenwert von 5% der Stimmrechte überschritten und betrug an
diesem Tag 5,04 % der Stimmrechte (29.008.860 Stimmrechte). 2,22% der
Stimmrechte (12.753.591 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr.
1 WpHG zugerechnet. 0,0001 % der Stimmrechte (470 Stimmrechte) werden ihr
gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
3,12 % der Stimmrechte (17.987.701 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs.
1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der
Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus,
dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach
zugerechnet werden.
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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