RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
DGAP-PVR: RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RWE Aktiengesellschaft
16.12.2014 11:10
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, U.S.A., hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 15. Dezember 2014 Folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco 2, Inc. an der RWE AG hat am 11.
Dezember 2014 den Schwellenwert von 5% der Stimmrechte unterschritten und
betrug an diesem Tag 4,99 % der Stimmrechte (28.758.016 Stimmrechte). 2,23%
der Stimmrechte (12.840.047 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1
Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,0005 % der Stimmrechte (2.659 Stimmrechte) werden
ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
3,04 % der Stimmrechte (17.505.433 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs.
1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der
Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus,
dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach
zugerechnet werden.
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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