RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
DGAP-PVR: RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RWE Aktiengesellschaft
30.10.2014 10:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die BlackRock Advisors Holdings, Inc., New York, NY, USA, hat uns gemäß §
21 Abs. 1 WpHG am 28. Oktober 2014 Folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Advisors Holdings, Inc. an der RWE AG
hat am 24.10.2014 den Schwellenwert von 3% der Stimmrechte überschritten
und betrug an diesem Tag 3,02 % der Stimmrechte (17.384.574 Stimmrechte).
2,16 % der Stimmrechte (12.438.422 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs.
1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,04 % der Stimmrechte (258.789 Stimmrechte)
werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG
zugerechnet. 1,17 % der Stimmrechte (6.741.376 Stimmrechte) werden ihr
gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der
Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus,
dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach
zugerechnet werden.
Die BlackRock International Holdings, Inc., New York, NY, USA, hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Oktober 2014 Folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock International Holdings, Inc. an der RWE
AG hat am 24.10.2014 den Schwellenwert von 3 % der Stimmrechte
überschritten und betrug an diesem Tag 3,02 % der Stimmrechte (17.384.574
Stimmrechte). 2,16 % der Stimmrechte (12.438.422 Stimmrechte) werden ihr
gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,04 % der Stimmrechte
(258.789 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung
mit Satz 2 WpHG zugerechnet. 1,17 % der Stimmrechte (6.741.376 Stimmrechte)
werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG
zugerechnet.
Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der
Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus,
dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach
zugerechnet werden.
Die BR Jersey International Holdings L.P., St. Helier, Jersey, Channel
Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Oktober 2014 Folgendes
mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BR Jersey International Holdings L.P. an der RWE
AG hat am 24.10.2014 den Schwellenwert von 3 % der Stimmrechte
überschritten und betrug an diesem Tag 3,02 % der Stimmrechte (17.384.574
Stimmrechte). 2,16 % der Stimmrechte (12.438.422 Stimmrechte) werden ihr
gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,04 % der Stimmrechte
(258.789 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung
mit Satz 2 WpHG zugerechnet. 1,17 % der Stimmrechte (6.741.376 Stimmrechte)
werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG
zugerechnet.
Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der
Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus,
dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach
zugerechnet werden.
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
30.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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