RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
DGAP-PVR: RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RWE Aktiengesellschaft
08.01.2015 16:01
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die BlackRock Financial Management, Inc., New York, NY, U.S.A., hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 8. Januar 2015 Folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Financial Management, Inc. an der RWE
AG hat am 6. Januar 2015 den Schwellenwert von 5 % der Stimmrechte
überschritten und betrug an diesem Tag 5,06 % der Stimmrechte (29.157.119
Stimmrechte). 2,47 % der Stimmrechte (14.212.863 Stimmrechte) werden ihr
gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,0001 % der Stimmrechte
(470 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit
Satz 2 WpHG zugerechnet. 0,01 % der Stimmrechte (38.055 Stimmrechte) werden
ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. 3,03 % der Stimmrechte
(17.445.914 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in
Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der
Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus,
dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach
zugerechnet werden.
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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