DEFAMA beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts

DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
DEFAMA beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts

29.03.2022 / 17:40 CET/CEST
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Der Vorstand der DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital teilweise Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe in Höhe von 4.420.000 EUR um bis zu 380.000 EUR auf bis zu 4.800.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 380.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,-- (die "Neuen Aktien") gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung weiterer Akquisitionen von Immobilien und für wertsteigernde Investitionen in Bestandsobjekte genutzt werden.

Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 1,-- EUR je Aktie und zum Platzierungspreis von 27,00 EUR je Neuer Aktie ausgegeben. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 voll gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 Alt. 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die neuen Aktien sollen ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden. Die Begleitung der Kapitalerhöhung erfolgt durch M.M.Warburg & CO.



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Matthias Schrade, Vorstand

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