TubeSolar AG: Vorschlag für EEG 2021 präferiert Agrophotovoltaik-Anlagen - Einspeisevergütung für Agro-PV als Nachfragetreiber

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12.11.2020 / 14:08
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Unternehmensmeldung

TubeSolar AG: Vorschlag für EEG 2021 präferiert Agrophotovoltaik-Anlagen - Einspeisevergütung für Agro-PV als Nachfragetreiber

Augsburg, 12. November 2020 - Die TubeSolar AG (ISIN DE000A2PXQD4, Börse Düsseldorf) begrüßt die Beschlussempfehlung der zuständigen Wirtschafts-, Agrar- und Umweltausschüsse des Bundesrates zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021. In dem knapp 100 Seiten umfassenden Papier soll vor allem die Solarstromerzeugung vorangebracht werden, insbesondere durch das Fördern von Agrophotovoltaik-Anlagen.

Für das Jahr 2030 werden ein 65-prozentiger Ökoanteil am gesamten Stromverbrauch angestrebt. Das erfordert schon jetzt deutlich mehr Anstrengungen bei der Solarstromerzeugung. Ein wichtiger Baustein zur Zielerreichung sind innovative Agrophotovoltaik-Lösungen.

Freiflächenanlagen haben in den vergangenen Jahren die Kosten für Solarstrom deutlich reduziert, aber auch Land verbraucht bzw. versiegelt und eine weitere Nutzung verhindert. Vor allem Solarlösungen, die über oder integriert in landwirtschaftlich genutzte Flächen installiert werden, bieten gute Möglichkeiten die Flächenkonkurrenz zu reduzieren. Dies erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung. Um das enorme Flächenpotenzial zu erschließen, werden in der Empfehlung eigene Ausschreibungssegmente als sinnvoll erachtet, welche den Bau von Agro-PV-Anlagen kurzfristig und unkompliziert ermöglichen.

Für das Agrarphotovoltaik-Segment gibt es bisher keine Einspeisevergütung. Zukünftig könnte es für Agrophotovoltaik-Anlagen eine Einspeisevergütung von bis zu acht Eurocent je Kilowattstunde geben. Zusätzlich sind in diesem Segment Ausschreibungen für insgesamt knapp 3.000 Megawatt bis 2030 geplant. Dabei soll das jährliche Ausschreibungsvolumen in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 50 Megawatt sowie in 2023 und 2024 jeweils 100 Megawatt betragen. Ab 2025 soll jährlich ein Volumen von 500 Megawatt ausgeschrieben werden.

Jürgen Gallina, Vorstand der TubeSolar AG: "Wenn die aktuelle Beschlussvorlage in einem Gesetz mündet, wird das die Nachfrage nach unserem Produkt zusätzlich signifikant ankurbeln. Wir sehen bereits heute ein großes Interesse nach unseren innovativen TubeSolar-Modulen über landwirtschaftlichen Flächen. Unter Umständen sind wir aufgrund unserer anfänglich begrenzten Produktionskapazitäten bereits in wenigen Monaten über Jahre im Voraus ausverkauft."

Über TubeSolar (www.tubesolar.de)
Die TubeSolar AG hat als Spin-off die Laborfertigung samt Patenten von OSRAM/LEDVANCE in Augsburg übernommen und nutzt diese patentgeschützte Technologie seit 2019 zur Herstellung von Photovoltaik-Dünnschicht-Röhren, die zu Modulen zusammengefügt werden. Diese haben gegenüber Silizium-Solarmodulen erhebliche Vorteile hinsichtlich Gewicht, Geometrie, Materialeinsatz, Ertrag, Langzeitstabilität und Recycling. Die Technologie soll vor allem im Agrarbereich eingesetzt werden und landwirtschaftliche Produktionsflächen überspannen. In den nächsten Jahren ist geplant, die Produktion in Augsburg auf eine jährliche Produktionskapazität von 250 MW auszubauen.

Zur Beschlussvorlage des Bundesrats
Bundesrat Drucksache 569/20 (Beschluss)
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0501-0600/569-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Service
Website: www.tubesolar.de
Ansprechpartner Investor Relations:
Maximilian Fischer, mailto: m.fischer@tubesolar.de
max. Equity Marketing GmbH, Marienplatz 2, 80331 München, Tel.: +49 89 13928890



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