DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2014 der Your Family Entertainment AG, München, fehlerhaft ist: "Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Your Family Entertainment AG sind zwei Filmlizenzen und insofern das Jahresergebnis um TEUR 570 zu hoch ausgewiesen. Dies resultiert aus der zur Überprüfung des Wertansatzes der Filmlizenzen verwendeten Bewertungsmethode. Danach erfolgen Zuschreibungen auf einen höheren Wertansatz entgegen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auf Basis einer Marktpotentialschätzung. Der Wertansatz wurde weder auf Basis der erwarteten finanziellen Überschüsse aus der zukünftigen Nutzung der Filmlizenzen abgeleitet, noch weisen die Marktpotentialschätzungen einen Bezug zu den historischen Umsatzerlösen aus der Lizenzierung der Filmrechte auf. Dies verstößt gegen das Vorsichts- und das Realisationsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB sowie gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gemäß § 264 Abs. 2 S.1 HGB." Kontakt: Your Family Entertainment AG Michael Huber Tel.: +49 (0)89 / 99 72 71-0 Fax: +49 (0)89 / 99 72 71-91 EMail: michael.huber@yfe.tv www.yf-e.com www.yfe.tv
30.06.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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Unternehmen: | Your Family Entertainment AG |
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