Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Ad hoc-Mitteilung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beschließt Aktienrückkauf; Aufnahme der Handelbarkeit auf XETRA Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Der Rückkauf soll unter Führung eines Wertpapierhauses oder eines Kreditinstituts nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Das beauftragte Wertpapierhaus oder Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft. Es ist beabsichtigt, die erworbenen Aktien zu allen rechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft unter https://www.yfe.tv/investor-relations bekannt gegeben. Darüber hinaus hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Rückkauf eigener Aktien ab dem 30. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2022 fortzuführen, sofern die Hauptversammlung am 29. Juni 2021 entsprechend dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat an die Hauptversammlung die Gesellschaft erneut gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigen sollte, eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden. Für diesen Fall plant der Vorstand, unter Einschluss der nach dem vorstehend beschriebenen Aktienrückkaufprogramm bis zum 21. Juni 2021 erworbenen eigenen Aktien insgesamt bis zu 60.000 eigene Aktien zu erwerben und zu allen rechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Auch der weitere Erwerb eigener Aktien ab dem 30. Juni 2021 soll unter Führung eines Wertpapierhauses oder eines Kreditinstituts nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm hat sich der Vorstand des Weiteren dazu entschlossen, mit Wirkung zum 1. Juni 2021 die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, als Designated Sponsor für die Your Family Entertainment AG zu beauftragen und somit den Handel über XETRA wieder aufzunehmen. Der Designated Sponsor wird während der täglichen Handelszeit im elektronischen Handelssystem zur Verbesserung der Qualität von Handel und Preisbildung des Wertpapiers des Emittenten für zusätzliche Liquidität sorgen, indem er nach Maßgabe der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse Quotes, d. h. limitierte Aufträge für die Nachfrage- und Angebotsseite in das System einstellt. Auf diese Weise soll eine jederzeitige Handelbarkeit des Wertpapiers des Emittenten gewährleistet werden. Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
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31.05.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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