Joh. Friedrich Behrens AG / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
Ein Teil des von der BeA GmbH am 1. Juni 2021 bezahlten vorläufigen Kaufpreises liegt noch auf einem Treuhandkonto des Sachwalters. Die formellen Voraussetzungen für die Auskehr an die Insolvenzschuldnerin liegen noch nicht vor, sodass dieser Betrag noch nicht verteilt werden kann. Aus diesem Grund liegt die Quote für die erste Abschlagsverteilung unterhalb der in diesem Verfahren schlussendlich zu erwartenden Quote. Nach der noch laufenden Finalisierung der Kaufpreisberechnung mit der BeA GmbH und der Auskehr der treuhänderisch gehaltenen Beträge wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 eine weitere Abschlagsverteilung an die Gläubiger stattfinden. An dieser Abschlagsverteilung nehmen dann auch die Forderungen teil, die erst nachträglich angemeldet worden sind und deswegen erst im gerichtlichen Prüfungstermin vom 3. Dezember 2021 geprüft werden.
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