Joh. Friedrich Behrens AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Anleihe
Ahrensburg, 11. November 2020 - Die Joh. Friedrich Behrens AG gibt bekannt, dass sie heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Die Gesellschaft sieht keine realisierbare Möglichkeit mehr, innerhalb der gesetzlichen Fristen die Rückzahlung der heute fälligen Anleihe 2015/2020 zu gewährleisten. In den Verhandlungen mit einem Debt Fonds über eine Finanzierungsaufnahme konnte keine Einigung über wesentliche Vertragsinhalte erzielt und auch keine Alternative gefunden werden. Damit ist auch die geplante Gesamtfinanzierung zur Rückführung der Anleihe 2015/2020 zeitlich nicht mehr umsetzbar und das laufende öffentliche Angebot der neuen Anleihe 2020/2025 wird beendet. Für die Tochtergesellschaften der Behrens AG wurde keine Insolvenz beantragt. Das operative Geschäft der Behrens-Gruppe entwickelte sich zuletzt weiter positiv und soll fortgesetzt werden.
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