Uniper SE: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Uniper SE / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
Uniper SE: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
21.12.2022 / 10:18 CET/CEST
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Uniper SE zahlt unverzüglich nach Durchführung der der Hauptversammlung am 19. Dezember 2022 zur Beschlussfassung vorgelegten Kapitalerhöhung, das heißt am bzw. um den 21. Dezember 2022, die in Anspruch genommene Kreditlinie in Höhe von EUR 4 Mrd. an die Finanzentität Fortum Finance Ireland DAC ihrer Muttergesellschaft Fortum zurück. Gleichzeitig einigen sich Fortum Oyj, Fortum Finance Ireland DAC, Uniper SE und Uniper Global Commodities SE über die Beendigung der Kreditzusagen sowie die teilweise Beendigung der Garantielinie. Im Januar 2022 hatten diese Parteien einen Kreditrahmenvertrag geschlossen, der Gesellschafterdarlehen und Garantiezusagen von den Fortum-Gesellschaften in Höhe von bis zu EUR 8 Mrd. vorsah. Fortum Oyj wird sämtliche Aktien an Uniper als Teil der Stabilisierungsmaßnahmen für den Uniper-Konzern auf eine vom Bund gehaltene Tochtergesellschaft übertragen. Aus diesem Grund wurde die Rückzahlung und Beendigung der Kredit – und Garantiezusagen vereinbart. Fortum Oyj gilt als nahestehende Person gemäß § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG.

 

 



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