20. Apr. 2020 [ Insiderinformationen (Ad-hoc-Mitteilung) ]

Leoni AG: Leoni AG erhält Zusage für Bund-Länder-Großbürgschaft von Bundesregierung und Landesregierungen für Betriebsmittelkredit in Höhe von 330 Mio. Euro

Leoni AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Leoni AG: Leoni AG erhält Zusage für Bund-Länder-Großbürgschaft von Bundesregierung und Landesregierungen für Betriebsmittelkredit in Höhe von 330 Mio. Euro

20.04.2020 / 15:54 CET/CEST
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Leoni AG erhält Zusage für Bund-Länder-Großbürgschaft von Bundesregierung und Landesregierungen für Betriebsmittelkredit in Höhe von 330 Mio. Euro

Nürnberg, 20. April 2020 - Die Leoni AG, Nürnberg (ISIN DE 0005408884 / WKN 540888) hat heute die Zusage für eine Bund-Länder-Großbürgschaft von der Bundesregierung und den Landesregierungen von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für einen Betriebsmittelkredit in Höhe von 330 Mio. Euro erhalten. Der Betriebsmittelkredit wird zu marktüblichen Konditionen von Kernbanken der Leoni AG gewährt. Die Bürgschaft deckt 90 Prozent des Betriebsmittelkredits, der bis zum 31. Dezember 2022 läuft. Der Abschluss des Kreditvertrags erfolgt zeitnah.

Mit der neuen Betriebsmittellinie wird finanzieller Spielraum geschaffen zur Sicherung des Fortbestands des Geschäftsbetriebs und zur Durchfinanzierung der Gruppe. Der Schritt ist notwendig geworden, weil aufgrund der Covid-19-Pandemie die meisten wesentlichen Kunden von Leoni ihre Produktion temporär eingeschränkt haben und Leoni deshalb temporär signifikante Absatzrückgänge zu verzeichnen hat.

Im Zuge der Beantragung um die Bund-Länder-Großbürgschaft wurde das kürzlich bestätigte Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Unternehmen aktualisiert. Das aktualisierte Gutachten, das nach Unterzeichnung des Betriebsmittelkredits formal ausgefertigt werden wird, bestätigt mit der zusätzlichen finanziellen Liquidität die Sanierungsfähigkeit und Durchfinanzierung des Unternehmens bis Ende 2022.

Während der Laufzeit des verbürgten Betriebsmittelkredits hat sich Leoni grundsätzlich zu der Thesaurierung anfallender Jahresüberschüsse und damit einer De-Facto-Aussetzung von Dividendenzahlungen verpflichtet.

Der Vorstand von Leoni bewertet die Situation und die Entwicklung der COVID-19-Pandemie fortlaufend. Er hat bereits eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, um den Fortbestand des Geschäftsbetriebs vor dem Hintergrund der durch die Covid-19-Pandemie bedingten Absatzrückgänge bei vielen Kunden und Produkten zu sichern. Dazu zählen vorübergehende Werkschließungen in Europa, Nordafrika und Amerika und die Einführung von Kurzarbeit in Deutschland sowie vergleichbare Maßnahmen an weiteren europäischen Standorten. Dabei bleiben die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter in dieser außergewöhnlichen Situation von höchster Priorität.

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Diese Mitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Leoni AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance von Leoni wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Leoni übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
 

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