Corporate Governance

Entsprechenserklärung

Am 26. Juli 2002 trat das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zur Transparenz und Publizität (TransPuG) in Kraft. 

§ 161 AktG verpflichtet die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG jährlich zu erklären, ob und inwieweit den Verhaltensregeln des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde (vergangenheitsbezogener Teil der Erklärung) und wird (zukunftsbezogener Teil der Erklärung).

Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist den GERRY WEBER Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Diese Forderung erfüllt die GERRY WEBER International AG mit der unten aufgeführten Veröffentlichung. 

Der Kodex soll von der Regierungskommission jährlich überarbeitet und gegebenenfalls an neue Entwicklungen angepasst werden.