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GERRY WEBER International AG: Restrukturierungsgericht Essen bestätigt Restrukturierungsplan

03.11.2023

GERRY WEBER International AG: Restrukturierungsgericht Essen bestätigt Restrukturierungsplan

EQS-News: Gerry Weber International AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
GERRY WEBER International AG: Restrukturierungsgericht Essen bestätigt Restrukturierungsplan
03.11.2023 / 18:07 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

In der Restrukturierungssache 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4779 eingetragenen GERRY WEBER International AG, Neulehenstr. 8, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dirk Reichert, Neulehenstr. 8, 33790 Halle und Herrn Florian Frank, Neulehenstr. 8, 33790 Halle

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, Bockenheimer Landstraße 2, 60306 Frankfurt  

wird der Restrukturierungsplan vom 25.07.2023 in Gestalt der Änderungen vom 17.08.2023 bestätigt.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § § 38, 40, 66 Abs. 1, 2 StaRUG gegeben. Sie steht der/dem Planbetroffenen zu.

Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer

1. dem Plan im Abstimmungsverfahren widersprochen hat (§ 64 Absatz 2),

2. gegen den Plan gestimmt hat und

3. glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stünde und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

 



03.11.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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