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Gerry Weber International AG: GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG tritt in vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren ein

07.02.2019

Gerry Weber International AG: GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG tritt in vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren ein

Gerry Weber International AG / Schlagwort(e): Insolvenz
Gerry Weber International AG: GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG tritt in vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren ein

07.02.2019 / 17:09 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation (Ad-hoc Mitteilung) gemäß Artikel 17 MAR

GERRY WEBER International AG: Gerry Weber Retail GmbH & Co. KG tritt in vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren ein

(Halle/Westfalen, 7. Februar 2019) Das Amtsgericht Bielefeld hat heute dem Antrag der GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG, einer 100 % Tochtergesellschaft der GERRY WEBER International AG, stattgegeben, in ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren gemäß § 270 a InsO einzutreten. Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb der GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG in vollem Umfang fortgeführt werden. Nach derzeitigem Stand ist die Finanzierung des Geschäftsbetriebs bis ins Jahr 2020 gesichert. Die Geschäftsführung mit Herrn Johannes Ehling und Herrn Florian Frank bleibt mit ihren Befugnissen und Pflichten im Amt. Das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG wird bis Ende April 2019 laufen, das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich Anfang Mai eröffnet. Wie schon bei der GERRY WEBER International AG unterstützt auch hier der branchenerfahrene Dr. Christian Gerloff von Gerloff Liebler Rechtsanwälte die Geschäftsführung als Generalbevollmächtigter. Gleichfalls wurde der Sanierungsexperte Rechtsanwalt Stefan Meyer, PLUTA Rechtsanwälte, zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der Vorstand

Mitteilende Person:
Florian Frank
Mitglied des Vorstands
Tel.: +49 5201 185-140
ir@gerryweber.com


07.02.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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