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Nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO) müssen Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.

Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist die Gewährleistung einer vollständigen und ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen können, und von wesentlicher Bedeutung, um Insidergeschäften und der Irreführung von Anlegern vorzubeugen.

Diese Regelung gilt seit dem 3. Juli 2016. Ältere Meldungen basieren auf dem davor geltenden § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Ad-hoc News 2016

  • 08.08.2016

    Deutsche Wohnen AG: Neues Vorstandsmitglied bestellt

    Neues Vorstandsmitglied bestellt Frankfurt am Main / Berlin, 8. August 2016. Der Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen AG hat heute einstimmig Philip Grosse (46) mit Wirkung zum 1. September 2016 für die Dauer von drei Jahren zum weiteren Mitglied des Vorstands und Chief Financial Officer (CFO) der Gesellschaft bestellt. Philip Grosse wird in seiner künftigen

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