
Ad-hoc
Nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO) müssen Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.
Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist die Gewährleistung einer vollständigen und ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen können, und von wesentlicher Bedeutung, um Insidergeschäften und der Irreführung von Anlegern vorzubeugen.
Diese Regelung gilt seit dem 3. Juli 2016. Ältere Meldungen basieren auf dem davor geltenden § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Ad-hoc News 2015
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27.11.2015
Deutsche Wohnen AG: Deutsche Wohnen erwirbt Portfolio mit rund 13.600 Wohneinheiten
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09.11.2015
Deutsche Wohnen AG: Andreas Segal verlässt den Vorstand der Deutsche Wohnen AG
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21.10.2015
Deutsche Wohnen AG: Absage der für den 28. Oktober 2015 einberufenen Hauptversammlung - Deutsche Wohnen nimmt Abstand vom Umtauschangebot für alle ausstehenden Aktien der LEG Immobilien AG
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20.09.2015
Deutsche Wohnen AG: Umtauschangebot und Kapitalerhöhung im Rahmen eines öffentlichen Umtauschangebots der Deutsche Wohnen AG für alle ausstehenden Aktien der LEG Immobilien AG
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27.05.2015
Deutsche Wohnen AG setzt Bezugspreis der Barkapitalerhöhung fest
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20.05.2015
Deutsche Wohnen beschließt Barkapitalerhöhung im Zusammenhang mit erfolgreicher Unterzeichnung von Portfolio-Ankäufen und geplanter Refinanzierung
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15.04.2015
Deutsche Wohnen AG: Mindestannahmequote für Conwert-Übernahme nicht erreicht
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15.02.2015
Deutsche Wohnen AG kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar für alle ausstehenden Aktien u. Wandelschuldverschreibungen der conwert Immobilien Invest SE und antizipatorisches Pflichtangebot für alle Aktien d. ECO Business-Immobilien AG an
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08.01.2015
Deutsche Wohnen AG: Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen AG verlängert Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Michael Zahn sowie des Finanzvorstands Andreas Segal
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