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Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2021 war für die Deutsche Wohnen SE ein erfolgreiches und gleichzeitig sehr ereignisreiches Jahr. Das Geschäftsmodell hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem erneut herausfordernden Umfeld bewährt. Die Portfoliooptimierung wurde weiter vorangetrieben und der Bereich der Projektentwicklungen neu strukturiert. Der neue Mehrheitsaktionär Vonovia SE bietet der Deutsche Wohnen SE für die weitere Entwicklung zudem die strategischen Vorteile eines starken Konzernverbunds.

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand

Im Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung, Deutschem Corporate Governance Kodex und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wie in den Vorjahren mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Außerdem war er in alle Entscheidungen von grundlegen- der Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftspolitik, der Unternehmensplanung und -strategie, der Lage des Unternehmens einschließlich der Chancen und Risiken, des Gangs der Geschäfte, des Risikomanagements sowie der Compliance. Abweichungen zwischen tatsächlicher und geplanter Entwicklung wurden umfassend erläutert. Bedeutende Geschäftsvorgänge wurden vom Vorstand mit dem Aufsichtsrat abgestimmt.

Auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse standen der Aufsichtsratsvorsitzende und weitere Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und besprachen wesentliche Themen. Diese betrafen unter anderem die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement sowie die Übernahmeangebote der Vonovia SE. Der Aufsichtsrat tagte teilweise ohne Anwesenheit des Vorstands, zum Beispiel zur Beratung von Personal- und Vergütungsthemen.

Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2021 erörterte der Aufsichtsrat in 20 Sitzungen die aktuelle Geschäftsentwicklung, wichtige Einzelvorgänge und zustimmungspflichtige Geschäfte. Aufgrund der coronabedingten Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen wurden im Geschäftsjahr 2021 sämtliche Sitzungen in Form von Telefon- oder Videokonferenzen abgehalten. Soweit erforderlich, erteilte der Aufsichtsrat in den einzelnen Sitzungen nach jeweils eingehender Prüfung und ausführlicher Erörterung die erbetenen Zustimmungen. Im Wege eines schriftlichen Umlaufverfahrens wurde im Januar 2021 der Beschluss zur Fassungsänderung der Satzung angesichts der im Jahr 2020 erfolgten Ausgabe von Aktien der Gesellschaft an außenstehende Aktionär:innen der GSW Immobilien AG sowie an Mitglieder des Vorstands gefasst. Weitere Beschlussfassungen im Umlaufverfahren erfolgten im Mai zur Zustimmung zu einer Portfoliotransaktion und zur Tagesordnung der Hauptversammlung sowie im Juli zu einem Aspekt der Vorstandsvergütung. Die durchschnittliche Präsenzquote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 97,5 %.

Individualisierte Sitzungsteilnahme im Geschäftsjahr 2021

Mitglied des
Aufsichtsrats
Aufsichtsrat Präsidial- u.
Nominierungs-ausschuss
Prüfungs-
ausschuss
Kapitalmarkt- und
Akquisitionsaus-schuss
Matthias Hünlein
(Vorsitzender)
20/20
100%
6/6
100%
-
-
2/2
100%
Jürgen Fenk
(stellv. Vorsitzender
20/20
100%
6/6
100%
8/8
100%
-
-
Arwed Fischer 20/20
100%
6/6
100%
-
-
 2/2
100%
Kerstin Günther 17/20
85%
-
-
7/8
87,5%
-
-
Tina Kleingarn 20/20
100%
-
-
-
-
2/2
100%
Dr. Florian Stetter 20/20
100%
-
-
8/8
100%
 -

Themenschwerpunkte

Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit bildeten im Berichtsjahr die Übernahmeangebote der Vonovia SE sowie die Geschäftsplanung und die Geschäftsentwicklung der Deutsche Wohnen SE, Vorstandsangelegenheiten, die Unternehmensstrategie, regulatorische Änderungen und An- und Verkaufsvorhaben. Weiterhin standen im gesamten Jahr die Maßnahmen und Auswirkungen der Corona-Pandemie auf der Tagesordnung.

Regelmäßig und intensiv beriet der Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung in den Segmenten Wohnungsbewirtschaftung, Verkauf, Pflegebetriebe und Pflegeimmobilien sowie die Finanz- und Liquiditätslage des Konzerns. Zudem waren die Überprüfung und Beratung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems der Deutsche Wohnen Gruppe Teil der Aufsichtsratstätigkeit.

Sitzungen im Einzelnen

Die erste Sitzung am 29. Januar 2021 beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit der Umstrukturierung der Neubauplattform, der Klimabilanz der Gesellschaft und den Ergebnissen der Mieterbefragung.

Am 15. März 2021 beriet der Aufsichtsrat zu Vorstandsangelegenheiten, insbesondere dem STI 2020, sowie zur geplanten Etablierung eines Debt-Issuance- Programms und der Ausgabe von Green Bonds in diesem Rahmen. Zudem wurde der Entwurf des Berichts des Aufsichtsrats besprochen und die Erklärung zur Unternehmensführung verabschiedet.

In seiner Sitzung am 22. März 2021 hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit den Berichten aus den Sitzungen der Ausschüsse, dem Jahres- und Konzernabschluss 2020 sowie Vorstandsthemen, insbesondere dem Vergütungssystem, befasst. Für die Beratungen zum Jahresabschluss 2020 waren Vertreter des Abschlussprüfers anwesend; sie erläuterten Positionen und Ansätze in den Jahresabschlüssen des Unternehmens und des Konzerns und gingen auf die Prüfung der Nichtfinanziellen Konzernerklärung ein. Weitere Kernthemen waren der Wahlvorschlag für den Abschlussprüfer, die Verabschiedung des Berichts des Aufsichtsrats sowie die Vorbereitung der Hauptversammlung in virtueller Form gemäß der gesetzlichen Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie.

Die Sitzung des Aufsichtsrats am 15. April 2021 befasste sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Berliner Mietendeckel, mit der ordentlichen Hauptversammlung, insbesondere deren Tagesordnung und Beschlussvorschläge einschließlich des Kandidatenvorschlags zur Wahl in den Aufsichtsrat, sowie dem Compliance-Management-System. Zudem wurden Vorstandsangelegenheiten, nämlich das Vergütungssystem und einzelne Vergütungsthemen, besprochen und beschlossen.

Schwerpunkte der Sitzung des Aufsichtsrats am 4. Mai 2021 bildeten die Berichterstattung aus den Ausschüssen, die Geschäftsverteilung des Vorstands und die aktuelle Geschäftsentwicklung, einschließlich der Ergebnisse im ersten Quartal und der coronabedingten Einflüsse. Daneben wurden die Themen Kundenservice, Hauptversammlung und der Nachhaltigkeitsbericht 2020 erörtert.

Am 22., 23. und 24. Mai 2021 beriet der Aufsichtsrat über den beabsichtigten Zusammenschluss der Deutsche Wohnen SE mit der Vonovia SE und beschloss in der Sitzung am 24. Mai 2021 zu dessen Umsetzung in Form eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Vonovia SE sowie über den Abschluss eines diesbezüglichen Business Combination Agreement (BCA).

In der Sitzung am 1. Juni 2021, die im Anschluss an die Hauptversammlung stattfand, erfolgte die Wahl eines Mitglieds in den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sowie eine Nachbesprechung der virtuellen Hauptversammlung. Das Übernahmeangebot der Vonovia SE bildete einen weiteren Gegenstand der Erörterungen.

Am 30. Juni 2021 befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung mit den Berichten aus dem Kapitalmarkt-ausschuss und dem Präsidial- und Nominierungsausschuss sowie Vergütungsthemen. Weiter verabschiedete er seine Begründete Stellungnahme zum Angebot der Vonovia SE. Daneben standen verschiedene Einzeltransaktionen auf der Tagesordnung.

Die Sitzungen des Aufsichtsrats am 23. Juli (zwei Sitzungen), 28. Juli, 1. August und 18. August 2021 befassten sich mit verschiedenen Aspekten des Zusammenschlusses mit der Vonovia SE, beispielsweise mit dem Nichterreichen der Annahmeschwelle des ersten  Angebots,  dem  erneuten  Übernahmeangebot, der Umsetzung des Verkaufs eigener Aktien der Gesellschaft an die Vonovia SE sowie der Zustimmung zum neuen BCA und verschiedenen Maßnahmen ein- schließlich einer teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals.

Kerninhalte der Sitzung am 30. August 2021 bildeten Berichte aus den Ausschüssen sowie die Erörterung der aktuellen Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2021, die Begründete Stellungnahme zum weiteren Angebot der Vonovia SE, Vorstandsangelegenheiten und der Portfolioverkauf an Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin.

In den Sitzungen am 13. und 15. September 2021 befasste sich der Aufsichtsrat in erster Linie mit dem Verzicht der Vonovia SE auf die weiteren Angebotsbedingungen, der ergänzenden Begründeten Stellungnahme zum geänderten Übernahmeangebot und den weiteren Schritten. Daneben wurde der Verkauf eines Pflegeimmobilienportfolios erörtert und diesem zugestimmt.

Neben Vorstandsangelegenheiten, wie beispielsweise der Vergütung, verständigte sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2021 über verschiedene Aspekte des Zusammenschlusses mit der Vonovia SE.

In der Sitzung am 8. November 2021 standen Berichte aus den Ausschüssen, die Geschäftsentwicklung des Unternehmens insbesondere auf Basis des Berichts zum dritten Quartal 2021 sowie personelle Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat im Mittelpunkt, wobei letzteres in Abwesenheit des Vorstands erörtert wurde.

In seiner Sitzung am 8. Dezember 2021 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2022, der gemeinsam mit dem Vorstand abzugebenden Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und Aspekten der Vorstandsvergütung.

Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 20. Dezember 2021 waren vornehmlich Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten.

Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat Ausschüsse gebildet, deren Bedarf und Tätigkeit er im Berichtsjahr laufend bewertet. Im Berichtsjahr waren die Ausschüsse mit jeweils drei Mitgliedern besetzt, seit der Neukonstituierung des Aufsichtsrats und der Änderung der Geschäftsordnung am 2. Januar 2022 mit vier Mitgliedern.

Im Berichtsjahr bestanden drei Ausschüsse:

  • Präsidial- und Nominierungsausschuss,
  • Prüfungsausschuss sowie
  • Kapitalmarkt- und Akquisitionsausschuss (seit 2. Januar 2022: Finanzausschuss).

Die personelle Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse werden detailliert in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.

Grundsätzlich werden in den Ausschüssen die Beschlüsse des Aufsichtsrats und Themen, die im Aufsichtsratsplenum zu behandeln sind, vorbereitet. Soweit gesetzlich zulässig, wurden einzelnen Ausschüssen durch die Geschäftsordnung oder durch Beschlüsse des Aufsichtsrats Entscheidungsbefugnisse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichteten in den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig und umfassend über die Inhalte und Ergebnisse abgehaltener Ausschusssitzungen.

Der Präsidial- und Nominierungsausschuss tagte sechsmal im Berichtsjahr. Inhalt der als Telefon-/Videokonferenzen durchgeführten Sitzungen waren insbesondere die Kandidat:innenauswahl für die Besetzung des Aufsichtsrats, das Vergütungssystem, die Geschäftsverteilung im Vorstand und die Vorstandsverträge. Auch Aspekte aufgrund des Zusammenschlusses mit der Vonovia SE, wie etwaige Änderungen in den Gremien, waren Bestandteil der Sitzungen.

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) traf sich im Berichtsjahr zu acht Sitzungen, in denen er die für ihn relevanten Gegenstände der Aufsichtsratsarbeit behandelte. Dazu zählten insbesondere die Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte der Deutsche Wohnen SE sowie die Erörterung des Risikomanagementsystems, der Compliance und der Revision. Er sprach dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 aus, holte dessen Unabhängigkeitserklärung ein, überwachte dessen Tätigkeit und besprach die Prüfungsschwerpunkte.

Zudem wählte er einen neuen Vorsitzenden. Zwei Beschlüsse wurden zudem im schriftlichen Verfahren gefasst; einmal betraf dies die Billigung von Beauftragungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Nichtprüfungsleistungen durch die Vonovia SE als Konzernobergesellschaft an diese, zum anderen die Zustimmung zur Implementierung einer Konzernrichtlinie zur Billigung von Nichtprüfungsleistungen im Konzern durch den Prüfungsausschuss. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses verfügen über Sachverstand und Erfahrung in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Der Ausschussvorsitzende erfüllt alle Maßgaben des § 100 Abs. 5 AktG.

Der Kapitalmarkt- und Akquisitionsausschuss tagte zweimal im Berichtsjahr; einmal in Form einer Telefonkonferenz, einmal als Hybridveranstaltung. Im Mittelpunkt der Beratungen im Mai 2021 standen der Verkauf eines Portfolios, das Thema der ESG-Bonds sowie Fragen zum Rating und zur Kapitalallokation. In der zweiten Sitzung ging es schwerpunktmäßig um aktuelle Entwicklungen angesichts des Zusammenschlusses mit der Vonovia SE, beispielsweise beim Rating oder der Aktionärsstruktur.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) die Weiterentwicklung der unternehmenseigenen Corporate-Governance-Standards fortlaufend beobachtet und erörtert. In der Erklärung zur Unternehmensführung werden umfassende Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen und im Vergütungsbericht zur Struktur und Höhe der Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung dargelegt. Beide Berichte sind auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Von der Hauptversammlung am 1. Juni 2021 wurde das Vergütungssystem für den Vorstand mit mehr als 90 %iger Zustimmung gebilligt, die Vergütung für den Aufsichtsrat angepasst und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat mit mehr als 99 %iger Zustimmung beschlossen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wird der Hauptversammlung 2022 zur Billigung vorgelegt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der für das Berichtsjahr geltenden Fassung und die Umsetzung dieser Anforderungen erörtert. Die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde im Oktober 2021 und im Dezember 2021 jeweils aktualisiert und verabschiedet und auf der Website des Unternehmens dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht (www.deutsche-wohnen.com/entsprechenserklaerung).

Die Unabhängigkeit einer angemessenen Zahl seiner Mitglieder ist für den Aufsichtsrat wesentlich. Er ist nach sorgfältiger Prüfung zu der Einschätzung gelangt, dass alle Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr als unabhängige Mitglieder anzusehen waren. Weitere Informationen zur Abwägung können der Erklärung zur Unternehmensführung entnommen werden.

Mögliche Interessenkonflikte werden durch die Mitglieder des Aufsichtsrats unverzüglich offengelegt und im Gremium thematisiert. Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine Konflikte von Individualinteressen der Organmitglieder mit den Unternehmensinteressen.

Regelmäßig, zuletzt im Dezember 2019, erfolgt durch den Aufsichtsrat eine Effizienzprüfung seiner Arbeit. In einem Fragebogenverfahren wird dabei eine Einschätzung unter anderem zu den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse, dem Informationsaustausch mit dem Vorstand, der Personalkompetenz, dem Risikomanagement und der Rechnungslegung abgefragt. Der Aufsichtsrat wertete die Antworten aus, stellte eine wirksame Arbeit im Gremium fest und diskutierte gegebene Hinweise.

Neue Aufsichtsratsmitglieder werden bei Amtsantritt durch die Gesellschaft und die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats unterstützt und mit notwendigen Informationen versorgt. Die Fortbildung oder Auffrischung von Fähigkeiten und Kenntnissen wird nicht kollektiv organisiert, sondern liegt in der Selbstverantwortung jedes einzelnen Organmitglieds, das auf Wunsch von der Gesellschaft dabei angemessen unterstützt wird. Im Geschäftsjahr 2021 wurden durch Mitglieder des Aufsichtsrats Fortbildungsmaßnahmen individuell wahrgenommen.

Den diesbezüglich geäußerten Wünschen von Investor:innen sowie der entsprechenden Empfehlung des DCGK folgend stand der Aufsichtsratsvorsitzende auch im Geschäftsjahr 2021 für Gespräche mit Investor:innen zu den den Aufsichtsrat betreffenden Corporate-Governance-Themen zur Verfügung.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der Deutsche Wohnen SE zum 31. Dezember 2021 und der Konzernabschluss sowie der Zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft wurden von dem durch die ordentliche Hauptversammlung am 1. Juni 2021 bestellten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Verantwortliche Wirtschaftsprüfer waren Christof Hasenburg und René Drotleff, die für die Abschlussprüfung der Gesellschaft und des Konzerns erstmals beziehungsweise im Falle von Herrn Drotleff seit 31. Dezember 2016 verantwortlich zeichnen.

Der Jahresabschluss der Deutsche Wohnen SE und der Konzernabschluss, der Zusammengefasste Bericht über die Lage der Deutsche Wohnen SE und des Konzerns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern unverzüglich nach Aufstellung zur Verfügung gestellt. Der Abschlussprüfer hat an den vorbereitenden Sitzungen des Prüfungsausschusses für die Bilanz-Aufsichtsratssitzung am 2. und 29.  März 2022 teilgenommen. Er hat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, insbesondere hinsichtlich der diesjährigen Prüfungsschwerpunkte/Key Audit Matters, berichtet und ergänzende Auskünfte erteilt. Die Nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde ebenfalls vom Aufsichtsrat geprüft. Unterstützt wurde er dabei von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die mit der betriebswirtschaftlichen Prüfung beauftragt war. Dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, des Konzernabschlusses sowie des Zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft hat der Prüfungsausschuss nach eingehender Erörterung zugestimmt.

Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. März 2022 umfassend über den Jahresabschluss und die Abschlussprüfung berichtet. Zudem erläuterte der Abschlussprüfer die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand den Aufsichtsratsmitgliedern für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Zusammengefassten Lagebericht, die Nichtfinanzielle Konzernerklärung, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sorgfältig geprüft. Es haben sich keine Einwendungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat daraufhin, der Empfehlung des Prüfungsausschusses entsprechend, den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der festgestellte Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn aus. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns an. Der ordentlichen Hauptversammlung 2022 wird angesichts der klaren Positionierung des Mehrheitsaktionärs vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Vonovia SE hält seit dem 30. September 2021 mehr als 50 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der Deutsche Wohnen SE. Daher war für den Zeitraum vom 30. September 2021 bis 31. Dezember 2021 ein Bericht gemäß §312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zu erstellen. Den vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der Deutsche Wohnen SE sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hierzu hat der Aufsichtsrat ebenfalls geprüft.

Es sind keine Beanstandungen erhoben worden. Der Abschlussprüfer hat dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
  3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“

Wir schließen uns diesem Urteil an. Aufgrund unserer eigenen Prüfung sind gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen zu erheben.

Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand

Die Amtszeit von Dr. Florian Stetter als Mitglied des Aufsichtsrats endete mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 2021. Er wurde von der Hauptversammlung am 1. Juni 2021 wieder in den Aufsichtsrat gewählt.

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 legten Jürgen Fenk, Arwed Fischer, Kerstin Günther, Matthias Hünlein und Tina Kleingarn ihre Mandate im Aufsichtsrat nieder. Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 3. Dezember 2021 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 Helene von Roeder, Dr. Fabian Heß, Peter Hohlbein, Christoph Schauerte und Simone Schumacher als Aufsichtsratsmitglieder bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft bestellt. Der Aufsichtsrat wählte Helene von Roeder am 2. Januar 2022 zur Vorsitzenden des Gremiums und Dr. Florian Stetter zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Aus dem Vorstand der Deutsche Wohnen SE schieden zum 31. Dezember 2021 Michael Zahn und Henrik Thomsen aus. Zum 2. Januar 2022 wurden Konstantina Kanellopoulos und Olaf Weber zu neuen Mitgliedern des Vorstands bestellt.
Konstantina Kanellopoulos und Lars Urbansky sind seit 2. Januar 2022 Co- Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft.

Dank

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiter:innen der Deutsche Wohnen SE und sämtlicher Konzerngesellschaften für ihren tatkräftigen Einsatz und ihre erbrachten Leistungen in diesem besonderen Jahr.

Berlin, 29. März 2022 Für den Aufsichtsrat

Helene von Roeder