Biofrontera AG gibt Bezugspreis für neue Aktien bekannt

Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR

Leverkusen, 09.02.2018 (15:00 CET) – Der Vorstand der Biofrontera Aktiengesellschaft („Gesellschaft“), Leverkusen, hatte am 29. Januar 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 6.000.000 im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 („Neue Aktien“) zu erhöhen. Ferner wurde beschlossen, den Bezugspreis für die Neuen Aktien spätestens am 9. Februar 2018 festzulegen. Weitere Einzelheiten sind mit dem Bezugsangebot am 29. Januar 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bezugspreis für die Neuen Aktien wurde heute auf EUR 4,00 festgelegt.

Wie angekündigt, waren bei der Festlegung auch die Marktgegebenheiten zu berücksichtigen, die in der laufenden Woche von substantiellen Kursverlusten bei stark steigender Volatilität insbesondere an den US-Börsen geprägt waren.

 

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